IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen)
Individuelle Gesundheitsleistungen sind ärztliche Leistungen, die medizinisch sinnvoll, aber von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden. Diese müssen dann vom Arzt gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden.